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Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, zu uns in die Praxis zu kommen, kann ein Hausbesuch die Lösung sein. Wichtig ist jedoch zu unterscheiden, ob es Ihnen gesundheitlich nicht gut genug geht, um in die Praxis zu kommen, oder ob es sich um einen Notfall handelt, bei dem sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Wann kann ich einen Hausbesuch beanspruchen?

Wenn Sie aufgrund von Schmerzen, Fieber, Kreislaufproblemen, häufigem Erbrechen oder Schwäche ärztliche Hilfe benötigen, kommen wir zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie vor Ort. Auch die Rezepte für benötigte Medikamente bringen wir dann direkt zu Ihnen mit. Sie haben nicht nur ein Anrecht auf einen Hausbesuch, wenn Sie schwer erkrankt sind, sondern auch ältere, pflegebedürftige oder chronisch kranke Patienten haben das Recht auf präventive Hausbesuche. Da das Ziel von Hausbesuchen eine positive Beeinflussung der Krankheit ist. Bei Unfällen oder lebensgefährlichen Zuständen sollten Sie jedoch sofort den Notdienst mit der Nummer 112 verständigen. Außerdem sollte vorab ein Erstkontakt zwischen Ihnen und unserer Praxis stattgefunden haben. Dies kann sowohl in der Praxis, als auch telefonisch erfolgen. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen alle anfallenden Kosten für den Hausbesuch.

Was mache ich, wenn ich die Praxis nicht erreiche?

Sollten Sie uns nicht erreichen können, ist die zentrale bundesweite Nummer zur Vermittlung von Arztterminen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst die 116 117. Diese Telefonnummer ist für nicht lebensbedrohlich erkrankte Patienten gedacht, die aber mit ihren Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Bei Unfällen oder lebensgefährlichen Zuständen sollten Sie jedoch sofort den Notdienst mit der Nummer 112 verständigen.

Sprechzeiten

Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo.: 16:00 – 19:00 Uhr
Do.: 16:00 – 18:00 Uhr