Um einen Sportbootführerschein zu machen, benötigen Sie vorab eine Untersuchung, ebenso wie für den Erwerb des LKW- und Personenbeförderungsführerscheins. Für diese Untersuchungen können Sie bei uns einen Termin vereinbaren. Außerdem führen wir die Jugendarbeitsschutzuntersuchung durch, wenn Jugendliche einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.
Für einen Sportbootführerschein benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis, welches Sie bei uns bekommen können. Die Untersuchung besteht aus drei Teilen:
Die ersten beiden Teile sind ein Sehtest und eine Höruntersuchung. Der dritte Teil ist eine körperliche Untersuchung, bei der ein Arzt feststellt, dass Sie kein Anfallsleiden oder ähnliche Krankheiten haben, die dem Erwerb eines Führerscheins entgegenstehen würden.
Jeder Haus- und Kinderarzt kann eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchführen. Es soll beurteilt werden, ob die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen durch die angestrebte Tätigkeit beeinträchtigt werden könnten. Der behandelnde Arzt unterliegt bei Jugendarbeitsschutzuntersuchungen der Schweigepflicht, dies gilt auch gegenüber Eltern und Sorgeberechtigten.
Zunächst muss sich der Jugendliche/die Jugendliche einen Fragebogen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes besorgen, diesen mit den Eltern oder der sorgeberechtigten Person ausfüllen und den Fragebogen an die Hausarztpraxis übergeben. Dann wird eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt, wobei die Befunde nach den Kriterien 1. und 2. Ordnung in Hinblick auf die angestrebte Tätigkeit bewertet werden. Zudem findet ein ausführliches Gespräch anhand des Fragebogens statt. Die Kosten für die Untersuchung werden vom Bundesland übernommen.
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Ab dem 50. Lebensjahr müssen Fahrer von Lkw ab 3,5 Tonnen den Führerschein in 5-Jahresintervallen verlängern lassen. Dafür benötigen Sie eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt sowie Führerscheingutachten vom Augenarzt. Die Untersuchung setzt sich aus Anamnese, Beratung, körperlicher Untersuchung und Labordiagnostik zusammen. Im Labor wird ein kleines Blutbild gemacht und Blutzucker, Schilddrüsenfunktion, Nierenfunktion und Urin untersucht.
Der Personenbeförderungsschein ist ein besonderer Ausweis, der offiziell die Fahrererlaubnis zur gewerblichen Fahrgastbeförderung erlaubt. Sie benötigen für diesen Schein eine ärztliche Untersuchung, die prüft und bestätigt, dass Sie gesundheitlich dafür geeignet sind, als Fahrer Personen zu befördern. Die Untersuchung besteht aus einem Sehtest, einem Reaktionstest und einem Funktionstest.
Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo.: 16:00 – 19:00 Uhr
Do.: 16:00 – 18:00 Uhr